Präventionsmaßnahmen

Seit langer Zeit schon beschäftigt die Kirche das Thema „Sexueller Missbrauch“. Die Kirche muss gründliche Aufarbeitung leisten, aber sie muss auch dafür sorgen, dass solche furchtbaren Dinge nicht mehr geschehen. Im November 2019 wurde die Ordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (vom 10.11.2015) angepasst und erweitert. Diese Ordnung ist verpflichtend für alle Beschäftigten und Ehrenamtlichen in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen.

Was sind die Ziele:

  • Im Geist des Evangeliums sollen alle Menschen einen sicheren Lern-und Lebensraum erfahren
  • Schutzbefohlene sollen gefördert und ihre Rechte gewahrt werden
  • Es sollen übergriffiges Verhalten, körperliche und seelische Grenzverletzungen vermieden werden
  • Eine neue Kultur des achtsamen Miteinanders und der Verantwortung für sich selbst und für andere soll entwickelt werden
  • Sensibilisierung soll geschult werden in verpflichtenden Schulungen (je nach Intensität im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen – zwei Modelle: 1,5 Std / 3 Std).

Was heißt das für die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Ehrenamtlichen, die mit Kindern, Jugendlichen, Schutzbefohlenen in der Seelsorgeeinheit zu tun haben?

  • Wer regelmäßig mit Kindern, Jugendlichen, erwachsenen Schutzbefohlenen zu tun hat, braucht ein Führungszeugnis. Wir stellen Ihnen den Vordruck „Bestätigung für die Meldebehörde" aus, so erhalten Sie das Führungszeugnis kostenlos  bei der Gemeindeverwaltung. Das Führungszeugnis muss nach Erhalt im Pfarramt eingesehen werden.
  • Alle unterschreiben den Verhaltenskodex/Selbstauskunftserklärung (enthält klare Verhaltensregeln, die für einen respektvollen Umgang und eine offene Kommunikationskultur gegenüber Kindern, Jugendlichen, erwachsenen Schutzbefohlenen sorgen.
  • Die in unseren Kirchengemeinden ausgearbeiteten Verhaltensregeln gelten für alle. Dazu gibt es einen eigenen Flyer.
  • Jeder nimmt an einer Schulung teil, je nach Intensität im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Die Schulungen finden – je nach Bedarf – jedes Jahr Anfang/Mitte Januar statt. Alle fünf Jahre muss wieder an einer Schulung teilgenommen werden. Auch das Katholische Dekanat Biberach bietet Präventionsschulungen an (s.Homepage). Die Teilnahmebescheinigung sollte dann im Pfarramt abgegeben werden, da alles dokumentiert werden muss.

Diese Maßnahmen der Diözese dienen dem Schutz von Minderjährigen und Schutzbefohlenen und sollen helfen, dass wir wachsam, sensibel und handlungsfähig sind, falls es einen Verdachtsfall geben sollte. Es geht nicht darum, Sie als MitarbeiterInnen und Ehrenamtliche zu kontrollieren, zu verdächtigen oder Ihnen Ihre Fähigkeiten abzusprechen. Wir schätzen Ihr Engagement und wissen, dass Kirche und Gemeinde nur lebendig, zeitgemäß und den Menschen nahe sein kann, wenn viele sich darin einbringen und auf ihre Weise den Glauben leben.

So hoffen wir, dass Sie weiterhin unsere Gemeinden bereichern und sich nicht abschrecken lassen von den notwendigen Maßnahmen, die die Diözese in ihrer Verantwortung festgelegt hat.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Pastoralteam oder an die Kirchengemeinderäte!